Arbeitsmedizin für Arbeitgeber
Wann benötigt ein Unternehmen einen Betriebsarzt?
Arbeitgeber müssen den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihres Betriebs organisieren. Zur fachlichen Unterstützung gehört grundsätzlich auch die betriebsärztliche Betreuung – ihre konkrete Ausgestaltung richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Unternehmen.
Fachlich verantwortet von Dr. med. Jörn C. Ermert · Facharzt für Arbeitsmedizin
Die kurze Antwort
Die Frage lässt sich nicht allein über eine pauschale Mitarbeitergrenze beantworten. Entscheidend sind unter anderem Betriebsgröße, Branche, Tätigkeiten, Gefährdungen und die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Auch kleine Unternehmen benötigen eine geeignete arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Wie diese organisiert wird, kann sich jedoch deutlich von der Betreuung eines großen Produktionsbetriebs unterscheiden.
Welche Faktoren den Bedarf bestimmen
Für eine sinnvolle Einordnung wird nicht nur die Zahl der Beschäftigten betrachtet. Die tatsächliche Arbeitssituation ist mindestens ebenso wichtig.
- Anzahl und Struktur der Beschäftigten
- Art der Tätigkeiten und Arbeitsplätze
- Vorhandene physische, chemische, biologische oder psychische Gefährdungen
- Betriebsstätten, Schichtmodelle und organisatorische Besonderheiten
- Bisherige Betreuung, offene Vorsorgen und anstehende Veränderungen
Typische Anlässe für eine Neuordnung
Viele Unternehmen beschäftigen sich nicht bei ihrer Gründung, sondern erst bei einer konkreten Veränderung intensiver mit der arbeitsmedizinischen Betreuung.
- Wachstum und Einstellung weiterer Beschäftigter
- Neue Tätigkeiten, Maschinen, Gefahrstoffe oder Standorte
- Fehlende oder unklare bisherige Betreuung
- Wechsel des bisherigen betriebsärztlichen Dienstes
- Offene Vorsorge- oder Begehungstermine
- Vorbereitung auf Prüfungen oder interne Arbeitsschutzprojekte
So lässt sich der Einstieg vorbereiten
Für eine erste Einschätzung reichen meist grundlegende Angaben über den Betrieb. Eine vollständige Dokumentensammlung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Hilfreich sind Beschäftigtenzahl, Tätigkeitsbereiche, Standorte, vorhandene Gefährdungsbeurteilungen und ein Überblick über die bisherige Betreuung.
Auf dieser Basis lässt sich besprechen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und welche Informationen anschließend vertieft werden sollten.