Wann eine Eignungsuntersuchung in Betracht kommt
Eine Eignungsbeurteilung kann relevant sein, wenn eine Tätigkeit besondere gesundheitliche Anforderungen stellt und dafür eine belastbare rechtliche oder sachliche Grundlage besteht. Der Anlass sollte vor der Untersuchung eindeutig beschrieben sein.
- Bestimmte Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten
- Tätigkeiten mit besonderen körperlichen Anforderungen
- Auslands- oder anlassbezogene Untersuchungen
- Weitere klar definierte betriebliche Fragestellungen
Klare Trennung von Vorsorge und Eignung
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der individuellen Beratung und Prävention. Eine Eignungsuntersuchung verfolgt dagegen die konkrete Frage, ob gesundheitliche Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit vorliegen.
Zweck, Grundlage und Umfang sollten deshalb vorab geklärt werden. So bleiben Auftrag, Einwilligung und Ergebnis transparent.
So wird der Untersuchungsumfang festgelegt
Der Umfang folgt nicht einem pauschalen Schema, sondern der tatsächlichen Anforderung der Tätigkeit. Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Tätigkeitsbeschreibungen und betriebliche Regelungen helfen bei der Einordnung.
- Prüfung von Anlass und konkreter Fragestellung
- Festlegung geeigneter medizinischer Untersuchungsbestandteile
- Information der betroffenen Person
- Auf die Fragestellung begrenzte Ergebnisrückmeldung