Vorsorge nach ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Vorsorge nachvollziehbar organisieren.

Arbeitsmedizinische Vorsorge schützt Beschäftigte bei tätigkeitsbezogenen Gefährdungen. Dr. Ermert unterstützt Unternehmen dabei, Anlässe einzuordnen, Termine sinnvoll zu planen und die Durchführung verlässlich zu organisieren.

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge passend zum konkreten Anlass.

Ärztliche Schweigepflicht und klare Trennung von Vorsorge und Eignung.

Planbare Durchführung für einzelne Beschäftigte oder betriebliche Gruppen.

Leistung im Überblick

Klar organisiert.
Passend zum Betrieb.

Drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge unterscheidet Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Welche Form greift, hängt von Tätigkeit, Exposition und Gefährdungsbeurteilung ab.

  • Pflichtvorsorge bei bestimmten besonders relevanten Gefährdungen
  • Angebotsvorsorge, die Beschäftigten bei festgelegten Anlässen anzubieten ist
  • Wunschvorsorge, wenn Beschäftigte einen Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Gesundheit vermuten

Vorsorge ist keine Eignungsprüfung

Im Mittelpunkt der Vorsorge stehen Beratung, Früherkennung und individuelle Prävention. Sie dient nicht dazu, dem Arbeitgeber medizinische Diagnosen mitzuteilen oder eine allgemeine Eignung zu bescheinigen.

Der Arbeitgeber erhält die für seine Organisation vorgesehene Vorsorgebescheinigung. Medizinische Inhalte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Organisation im betrieblichen Alltag

Eine gute Vorsorgeplanung verbindet fachliche Anforderungen mit praktikablen Zeitfenstern. Vorab werden Tätigkeiten, Vorsorgeanlässe, Beschäftigtengruppen und geeignete Durchführungsorte abgestimmt.

  • Einordnung der Vorsorgeanlässe auf Basis der betrieblichen Angaben
  • Terminplanung und sinnvolle Bündelung
  • Durchführung, soweit geeignet, direkt im Unternehmen
  • Nachvollziehbare Bescheinigungen und organisatorische Rückmeldung

Zusammenarbeit

Vom Bedarf zur
praktischen Umsetzung.

  1. 01

    Anlässe erfassen

    Tätigkeiten, Expositionen und Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden zusammengetragen.

  2. 02

    Vorsorge zuordnen

    Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge werden fachlich voneinander abgegrenzt.

  3. 03

    Termine planen

    Beschäftigtengruppen, Zeitfenster und geeignete Räume werden abgestimmt.

  4. 04

    Durchführen

    Beratung und Vorsorge erfolgen vertraulich; der Betrieb erhält die vorgesehenen Nachweise.

Häufige Fragen

Vorab
gut informiert.

Was erhält der Arbeitgeber nach der Vorsorge?

Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung mit den organisatorisch erforderlichen Angaben. Diagnosen und vertrauliche medizinische Inhalte werden nicht übermittelt.

Kann Vorsorge direkt im Betrieb durchgeführt werden?

Je nach Anlass, Untersuchungsumfang und räumlichen Voraussetzungen ist eine Durchführung vor Ort möglich. Dies wird vorab konkret geprüft.

Wer legt die Vorsorgeanlässe fest?

Die Grundlage bildet insbesondere die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Dr. Ermert kann bei der medizinischen Einordnung und der praktischen Zuordnung unterstützen.

Ist eine Vorsorge dasselbe wie eine G-Untersuchung?

Die früher verbreiteten G-Grundsätze werden umgangssprachlich weiterhin genannt. Entscheidend ist heute die korrekte Einordnung als Vorsorge oder – bei anderer Zielsetzung – als eigenständige Eignungsuntersuchung.

Nächster Schritt

Betreuungsbedarf persönlich klären.

Ein unverbindliches Gespräch schafft Klarheit über Ausgangslage, Umfang und sinnvolles Vorgehen.

Gespräch anfragen